Immobilie geerbt Ratgeber

Immobilie geerbt: Was jetzt zu tun ist und welche Möglichkeiten Sie haben

Warum eine geerbte Immobilie besondere Aufmerksamkeit erfordert

Eine Immobilie zu erben, ist für viele Menschen eine Situation, die mit sehr unterschiedlichen Gefühlen verbunden ist. Auf der einen Seite steht meist der Verlust eines nahestehenden Menschen. Auf der anderen Seite entsteht oft sehr schnell die Verantwortung, wichtige organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen zu klären.

Gerade weil Immobilien in vielen Familien einen erheblichen Vermögenswert darstellen, sollte mit dieser Situation nicht vorschnell umgegangen werden. Eine geerbte Immobilie kann eine große Chance sein, sie kann aber auch Verpflichtungen, Abstimmungsbedarf und wirtschaftliche Risiken mit sich bringen. Dazu kommt, dass Häuser und Wohnungen häufig nicht nur einen materiellen Wert haben. Oft hängen Erinnerungen, familiäre Geschichte und persönliche Bindungen daran. Das macht Entscheidungen nicht einfacher.

Viele Erben stellen sich deshalb zu Beginn ganz grundlegende Fragen. Was gehört überhaupt genau zum Nachlass? Bin ich alleiniger Erbe oder Teil einer Erbengemeinschaft? Gibt es Schulden oder laufende Kredite? Soll die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden? Und kann ich darüber allein entscheiden?

Damit aus Unsicherheit keine vorschnellen Fehler entstehen, ist es wichtig, Schritt für Schritt vorzugehen. Wer sich zuerst einen klaren Überblick verschafft, kann die weiteren Entscheidungen deutlich sicherer treffen. Dieser Ratgeber soll Ihnen dafür eine Orientierung geben. Sie erfahren, welche rechtlichen Grundlagen zunächst geklärt werden sollten, worauf Sie bei Fristen und steuerlichen Themen achten müssen und welche Möglichkeiten Sie im weiteren Umgang mit der Immobilie haben.

Die rechtliche Ausgangslage klären

Wer eine Immobilie erbt, sollte zunächst nicht mit der Nutzung oder Vermarktung beginnen, sondern zuerst die eigene rechtliche Stellung klären. Denn davon hängt ab, welche Entscheidungen überhaupt getroffen werden dürfen und wer daran beteiligt ist.

Es macht einen großen Unterschied, ob Sie allein erben, ob mehrere Personen gemeinsam erben oder ob bestimmte Regelungen bereits zu Lebzeiten des Verstorbenen festgelegt wurden. Gerade bei Immobilien kann die rechtliche Einordnung entscheidend dafür sein, wie schnell und unkompliziert weitere Schritte möglich sind.

Testament, Erbvertrag und Vermächtnis

Oft ist die Nachlassverteilung bereits durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt worden. In solchen Fällen ergibt sich aus diesen Unterlagen, wer Erbe geworden ist und wie einzelne Vermögenswerte verteilt werden sollen.

Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses durch das zuständige Nachlassgericht eröffnet. Dort wird festgestellt, welche Anordnungen der Verstorbene getroffen hat. Das ist in der Praxis meist der erste wichtige Orientierungspunkt für die Beteiligten.

Neben dem Testament kann auch ein Erbvertrag eine Rolle spielen. Ein Erbvertrag ist verbindlicher ausgestaltet und wird zwischen den beteiligten Personen geschlossen. Änderungen sind hier in der Regel nicht einseitig möglich. Gerade bei Immobilien können in einem Erbvertrag zusätzliche Regelungen enthalten sein, etwa zur späteren Nutzung oder zur Frage, ob ein Verkauf ausgeschlossen oder eingeschränkt sein soll.

Außerdem sollte zwischen Erbschaft und Vermächtnis unterschieden werden. Ein Vermächtnis bezieht sich auf einen bestimmten Gegenstand oder einen konkreten Vermögenswert, etwa eine Immobilie oder ein Grundstück. Die begünstigte Person erhält dann nicht automatisch die Stellung eines Erben im umfassenden Sinn, sondern einen Anspruch auf diesen bestimmten Vermögensgegenstand.

Für die weitere Vorgehensweise ist es deshalb wichtig, nicht nur zu wissen, dass eine Immobilie vererbt wurde, sondern auch in welcher rechtlichen Form dies geschehen ist.

Gesetzliche Erbfolge

Nicht in jedem Fall gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag. Wenn keine Regelung vorliegt, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann richtet sich die Verteilung des Nachlasses danach, wie eng das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen war.

Zunächst werden die nächsten Angehörigen berücksichtigt. In vielen Fällen sind das Ehepartner und Kinder. Gibt es Erben der ersten Ordnung, also insbesondere Kinder und Enkel, dann kommen entferntere Verwandte in der Regel nicht mehr zum Zug. Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen oder Großeltern werden erst relevant, wenn keine näheren Angehörigen vorhanden sind.

Auch beim Ehepartner hängt der Erbteil davon ab, in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde und welche weiteren Angehörigen vorhanden sind. Deshalb ist die gesetzliche Erbfolge zwar grundsätzlich geregelt, in der konkreten Anwendung aber nicht immer so einfach, wie sie auf den ersten Blick erscheint.

Gerade bei Immobilien führt die gesetzliche Erbfolge häufig dazu, dass nicht nur eine Person Eigentümer wird, sondern mehrere Personen gemeinsam. Und genau daraus ergeben sich in der Praxis oft die größten Herausforderungen.

Erbengemeinschaft und gemeinsame Entscheidungen

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, dass die Erben nicht jeweils einen bestimmten Teil der Immobilie zur freien Verfügung erhalten, sondern gemeinsam über den gesamten Nachlass verfügen.

Bei Geld oder kleineren Gegenständen lässt sich ein Nachlass oft einfacher verteilen. Bei einer Immobilie ist das anders. Ein Haus oder eine Wohnung kann in der Regel nicht ohne Weiteres aufgeteilt werden. Deshalb müssen sich die Beteiligten gemeinsam abstimmen, wie mit der Immobilie weiter verfahren werden soll.

Genau an diesem Punkt entstehen häufig Spannungen. Während ein Erbe vielleicht selbst einziehen möchte, bevorzugt ein anderer die Vermietung. Wieder ein anderer möchte möglichst schnell verkaufen, um Liquidität zu erhalten. Da Entscheidungen bei einer Erbengemeinschaft meist gemeinsam getroffen werden müssen, kann es schnell zu Blockaden kommen.

In solchen Situationen gibt es grundsätzlich mehrere Wege. Ein Beteiligter kann die anderen Miterben auszahlen und die Immobilie allein übernehmen. Ebenso ist ein gemeinsamer Verkauf möglich, bei dem der Erlös entsprechend der Erbanteile verteilt wird. Wenn keine Einigung erreicht wird, kann als letztes Mittel auch eine Teilungsversteigerung beantragt werden.

Diese letzte Lösung ist allerdings häufig wirtschaftlich nachteilig. In Versteigerungsverfahren werden Immobilien oft nicht zum bestmöglichen Marktpreis veräußert. Zusätzlich entstehen Kosten und es kommt nicht selten zu familiären Belastungen. Deshalb ist es in den meisten Fällen sinnvoll, frühzeitig eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Erbe annehmen oder ausschlagen

Sobald die rechtliche Ausgangslage geklärt ist, stellt sich die nächste zentrale Frage: Soll das Erbe überhaupt angenommen werden? Diese Entscheidung wird von vielen Menschen unterschätzt, weil zunächst oft nur der Vermögenswert der Immobilie im Vordergrund steht. Tatsächlich gehen mit einer Erbschaft aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten auf den Erben über.

Warum Sie den Nachlass sorgfältig prüfen sollten

Mit der Annahme einer Erbschaft treten Sie in die rechtliche Stellung des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass Sie nicht nur das Eigentum an der Immobilie erhalten können, sondern gegebenenfalls auch Verbindlichkeiten übernehmen.

Dazu können etwa noch laufende Immobiliendarlehen gehören, offene Forderungen oder andere finanzielle Belastungen. Deshalb sollte vor jeder Entscheidung geprüft werden, wie sich der Nachlass insgesamt zusammensetzt. Nicht nur der Wert des Hauses oder der Wohnung zählt, sondern auch die wirtschaftliche Gesamtsituation.

Gerade von außen wirkt eine geerbte Immobilie oft wie ein klarer Vermögensgewinn. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass Sanierungsstau, bestehende Kredite, Instandhaltungskosten oder rechtliche Belastungen den Wert relativieren können. Auch ein renovierungsbedürftiges Objekt kann zwar auf dem Papier wertvoll erscheinen, tatsächlich aber erhebliche Investitionen erforderlich machen.

Deshalb gilt: Nicht vorschnell vom sichtbaren Immobilienwert auf einen positiven Nachlass schließen. Erst wenn klar ist, welche Vermögenswerte und welche Verpflichtungen vorhanden sind, lässt sich beurteilen, ob die Annahme wirtschaftlich sinnvoll ist.

Welche Fristen zu beachten sind

Wer das Erbe nicht antreten möchte, kann es ausschlagen. Dafür gilt jedoch eine gesetzliche Frist. In der Regel beträgt diese sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Erbschaft und dem Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren haben.

Diese Frist ist ernst zu nehmen. Wer sie verstreichen lässt, ohne aktiv auszuschlagen, nimmt die Erbschaft rechtlich gesehen an. Dabei ist nicht einmal immer eine ausdrückliche Erklärung erforderlich. Auch schlüssiges Verhalten kann bereits als Annahme gewertet werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie über Nachlassgegenstände verfügen oder Mieteinnahmen aus der Immobilie entgegennehmen.

Gerade deshalb ist ein besonnenes Vorgehen wichtig. Vor übereilten Schritten sollte geprüft werden, wie der Nachlass aussieht und welche finanziellen Folgen sich daraus ergeben. Wenn Unsicherheit besteht, kann die Einschätzung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater sinnvoll sein.

Eine nachträgliche Anfechtung der Annahme ist nur in engen Ausnahmefällen möglich. Wer also einmal angenommen hat, kommt davon meist nicht ohne Weiteres wieder los. Umso wichtiger ist die Entscheidung zu Beginn.

Das Grundbuch und die Eigentumsumschreibung

Wenn Sie sich für die Annahme des Erbes entscheiden, stellt sich auch die Frage nach der formellen Eigentumsumschreibung. Eine geerbte Immobilie muss im Grundbuch auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

Dafür ist beim Grundbuchamt ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs zu stellen. In vielen Fällen ist diese Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Wird diese Frist versäumt, können Kosten entstehen, die sich am Wert der Immobilie orientieren.

Für die Umschreibung ist ein Nachweis erforderlich, aus dem sich Ihre Erbenstellung ergibt. Das kann je nach Fall das eröffnete Testament mit gerichtlichem Protokoll sein oder ein Erbschein. Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, ist der Erbschein oft unverzichtbar.

Gerade dieser Schritt ist auch deshalb wichtig, weil Sie über das Grundbuch Klarheit darüber erhalten können, ob Belastungen auf der Immobilie eingetragen sind. Dazu zählen etwa Grundschulden oder andere Rechte Dritter. Wer eine Immobilie erbt, sollte deshalb das Grundbuch nicht nur im Hinblick auf die Eigentumsumschreibung betrachten, sondern auch als wichtige Informationsquelle zur tatsächlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Situation des Objekts.

Erbschaftssteuer bei geerbten Immobilien

Neben der rechtlichen Einordnung spielt auch die steuerliche Seite eine wichtige Rolle. Denn auch eine geerbte Immobilie kann Erbschaftssteuer auslösen. Wie hoch diese ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.

Entscheidend sind vor allem das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen, der Wert der Immobilie und die Frage, wie die Immobilie künftig genutzt werden soll. Je näher die verwandtschaftliche Beziehung ist, desto höher fallen in der Regel die Freibeträge aus. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben deutlich höhere Freibeträge als weiter entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen. Auch Kinder und Enkel profitieren von steuerlichen Freibeträgen.

Gleichzeitig reicht es nicht aus, nur den Freibetrag zu kennen. Auch die Bewertung der Immobilie spielt für die Steuer eine große Rolle. Wird ein hoher Wert angesetzt, kann sich daraus trotz Freibetrag eine erhebliche Steuerlast ergeben. Genau deshalb ist eine realistische und nachvollziehbare Wertermittlung so wichtig.

Wichtig ist außerdem die Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt. Wer eine Erbschaft erhält, muss den Erbfall innerhalb einer bestimmten Frist anzeigen. In der Regel beträgt diese Frist drei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Diese Meldung sollte nicht aufgeschoben werden, denn verspätete oder unterlassene Angaben können später erhebliche Probleme verursachen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine selbst genutzte Immobilie steuerfrei vererbt werden. Das ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Verstorbene die Immobilie selbst bewohnt hat und der Erbe sie im Anschluss ebenfalls selbst nutzt. Dabei gelten jedoch klare Voraussetzungen und zeitliche Bindungen. Wer diese nicht einhält, verliert die Steuerbefreiung möglicherweise rückwirkend.

Gerade bei steuerlichen Fragen sollte deshalb besonders sorgfältig vorgegangen werden. Die Details hängen stark vom Einzelfall ab. Wer hier Klarheit haben möchte, sollte die konkreten Auswirkungen immer individuell prüfen lassen.

Warum der Wert der Immobilie so wichtig ist

Der Wert der geerbten Immobilie ist eine der wichtigsten Grundlagen für nahezu alle weiteren Entscheidungen. Er ist nicht nur für steuerliche Fragen relevant, sondern auch für die Beurteilung, ob eine Eigennutzung sinnvoll ist, ob sich eine Vermietung lohnt oder zu welchem Preis ein Verkauf überhaupt realistisch ist.

Viele Erben neigen dazu, den Wert zunächst subjektiv einzuschätzen. Das ist nachvollziehbar, denn eine familiär geprägte Immobilie wird oft nicht nur nach Marktgesichtspunkten betrachtet. Erinnerungen, persönliche Bindung oder der Eindruck, dass ein Haus schon allein wegen seiner Größe besonders wertvoll sein müsse, beeinflussen die Wahrnehmung oft stärker als gedacht.

Genau darin liegt aber ein Risiko. Wer den Wert zu hoch einschätzt, plant unter Umständen mit einem Erlös, der am Markt gar nicht erreichbar ist. Wer zu niedrig ansetzt, verschenkt möglicherweise einen Teil des Vermögens. Beides kann zu Fehlentscheidungen führen.

Eine sachgerechte Wertermittlung sollte deshalb frühzeitig erfolgen. Dabei fließen unterschiedliche Faktoren ein. Dazu gehören insbesondere die Lage, das Baujahr, die Grundstücksgröße, der bauliche Zustand, eventueller Modernisierungsbedarf, die Ausstattung, die Energieeffizienz und die aktuelle Marktsituation in der jeweiligen Region.

Besonders wichtig ist eine realistische Bewertung auch dann, wenn die Immobilie älter ist oder erkennbar renoviert werden muss. Denn gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern klaffen Wunschvorstellung und tatsächlicher Marktwert oft deutlich auseinander. Gleichzeitig kann ein fundiertes Gutachten dabei helfen, wertmindernde Merkmale nachvollziehbar zu dokumentieren, was im Einzelfall auch für steuerliche Fragen von Bedeutung sein kann.

Unabhängig davon, ob Sie die Immobilie halten oder veräußern möchten, gilt daher: Erst wenn der Wert belastbar eingeschätzt wurde, lassen sich die weiteren Schritte wirtschaftlich sinnvoll planen.

Welche Nutzungsmöglichkeiten Sie haben

Sobald die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen geklärt sind, stellt sich die eigentliche Kernfrage: Wie soll die Immobilie künftig genutzt werden?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es darauf nicht. Zu unterschiedlich sind die persönlichen Lebenssituationen, die emotionale Bindung an die Immobilie, die finanzielle Ausgangslage und die Zukunftspläne der Erben. Gerade deshalb lohnt es sich, die einzelnen Möglichkeiten sorgfältig gegeneinander abzuwägen.

Eigennutzung

Für viele Erben ist die Eigennutzung zunächst die naheliegendste Option. Das gilt besonders dann, wenn die Immobilie schon lange im Familienbesitz war, wenn man selbst mit dem Haus vertraut ist oder wenn es sich um das Elternhaus handelt. Auch steuerliche Überlegungen können eine Rolle spielen, da die Selbstnutzung unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile mit sich bringen kann.

Trotzdem sollte die Entscheidung nicht allein aus emotionaler Verbundenheit heraus getroffen werden. Eine Immobilie, die für die Familie eine große Bedeutung hatte, passt nicht automatisch auch in die eigene Lebensplanung.

Deshalb sollten einige Fragen offen und ehrlich geprüft werden. Passt die Größe der Immobilie tatsächlich zum eigenen Bedarf? Ist die Lage mit dem Arbeitsweg, der familiären Situation und dem Alltag vereinbar? Wie hoch sind die laufenden Kosten? Besteht Renovierungsbedarf? Müssen größere Modernisierungen durchgeführt werden? Und ist der Aufwand, den ein Einzug mit sich bringt, wirklich gewollt?

Gerade ältere Immobilien erfordern häufig mehr Investitionen, als zunächst sichtbar ist. Dazu kommen möglicherweise laufende Erhaltungskosten, energetische Anforderungen und organisatorische Themen. Wer diese Faktoren ausblendet, entscheidet sich womöglich für eine Eigennutzung, die sich später als unpassend oder wirtschaftlich belastend herausstellt.

Eigennutzung kann eine sehr gute Lösung sein, wenn die Immobilie tatsächlich zum eigenen Leben passt. Sie sollte aber nicht nur deshalb gewählt werden, weil es sich emotional richtig anfühlt. Langfristig tragfähig ist diese Entscheidung nur, wenn auch die praktischen und finanziellen Rahmenbedingungen stimmen.

Vermietung

Eine Vermietung ist für viele Erben eine interessante Alternative. Sie ermöglicht es, die Immobilie im Familienvermögen zu halten und gleichzeitig laufende Einnahmen zu erzielen. Für manche ist das eine attraktive Lösung, wenn die Immobilie aktuell nicht selbst genutzt werden soll, eine spätere Eigennutzung aber nicht ausgeschlossen wird. Andere sehen in der Vermietung eine Form des langfristigen Vermögensaufbaus.

Allerdings ist auch die Vermietung kein Selbstläufer. Wer vermietet, übernimmt Verantwortung. Es geht nicht nur um Mieteinnahmen, sondern auch um Instandhaltung, Abrechnung, Kommunikation mit Mietern, mögliche rechtliche Fragestellungen und nicht zuletzt um das wirtschaftliche Risiko von Leerstand oder Reparaturen.

Deshalb sollte auch hier realistisch geprüft werden, ob die Immobilie für eine Vermietung geeignet ist. Wie ist die Nachfrage am Standort? Welcher Mietpreis ist marktgerecht? Welche Investitionen sind nötig, um die Immobilie in einem guten Zustand zu halten? Reichen die Mieteinnahmen aus, um laufende Kosten, Rücklagen und eventuelle Finanzierungslasten zu tragen?

Für manche Erben ist Vermietung eine sehr sinnvolle Lösung. Für andere wird sie zur dauerhaften organisatorischen Belastung, weil Zeit, Erfahrung oder Interesse fehlen. Auch das sollte bei der Entscheidung ehrlich berücksichtigt werden.

Verkauf

In vielen Fällen ist der Verkauf die pragmatischste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Das gilt vor allem dann, wenn die Immobilie nicht zur eigenen Lebenssituation passt, wenn größere Investitionen anstehen, wenn Schulden bestehen oder wenn mehrere Erben beteiligt sind, die keine gemeinsame langfristige Lösung finden.

Ein Verkauf schafft klare Verhältnisse. Aus einer gebundenen Vermögensposition wird liquide Mittel, über die sich freier verfügen lässt. Der Erlös kann für eine eigene Immobilie eingesetzt, zur Entschuldung genutzt oder anderweitig investiert werden. Gerade dann, wenn keine persönliche Nutzung geplant ist und eine Vermietung nicht gewünscht wird, ist der Verkauf oft der konsequenteste Weg.

Auch hier sollten jedoch mehrere Punkte beachtet werden. Eine Immobilie erzielt in unvermietetem Zustand häufig einen besseren Preis als ein bereits vermietetes Objekt, weil Kaufinteressenten flexibler planen können. Deshalb ist es sinnvoll, die Nutzung nicht unnötig in die Länge zu ziehen, wenn mittelfristig ohnehin verkauft werden soll.

Zudem sollte vor einem Verkauf immer eine realistische Wertermittlung erfolgen. Wer den Preis zu hoch ansetzt, verliert oft wertvolle Zeit am Markt. Wer unter Wert verkauft, reduziert den tatsächlichen Vermögenszufluss. Gerade in Erbengemeinschaften ist eine nachvollziehbare Bewertung besonders wichtig, damit der Verkauf für alle Beteiligten transparent und fair erfolgt.

Der Verkauf ist auch dann häufig die beste Lösung, wenn eine Erbengemeinschaft keine Einigung über die weitere Nutzung erzielt. Statt langfristiger Konflikte und wirtschaftlicher Unsicherheit kann ein gemeinsamer Verkauf helfen, das Thema geordnet abzuschließen und den Erlös entsprechend den Erbanteilen aufzuteilen.

Fazit

Eine geerbte Immobilie ist nie nur ein Vermögensgegenstand. Sie ist meist mit persönlichen Erinnerungen verbunden, gleichzeitig aber auch mit rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Genau deshalb ist es wichtig, nicht vorschnell zu handeln, sondern strukturiert vorzugehen.

Am Anfang steht immer die Klärung der rechtlichen Ausgangslage. Danach sollte geprüft werden, welche Vermögenswerte und Verpflichtungen tatsächlich zum Nachlass gehören. Fristen, Grundbuchfragen und steuerliche Themen sollten frühzeitig beachtet werden. Ebenso wichtig ist eine realistische Einschätzung des Immobilienwerts, denn sie bildet die Grundlage für nahezu jede weitere Entscheidung.

Ob Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf die beste Lösung ist, hängt immer von der individuellen Situation ab. Es gibt keine pauschale Antwort, aber es gibt eine sinnvolle Reihenfolge: erst Klarheit schaffen, dann bewerten, dann entscheiden.

Wer sich dafür ausreichend Zeit nimmt und die Situation nüchtern betrachtet, kann eine Entscheidung treffen, die sowohl wirtschaftlich als auch persönlich tragfähig ist.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und nun vor der Frage stehen, wie Sie sinnvoll damit umgehen, ist eine neutrale und realistische Einschätzung oft der beste erste Schritt.

Wir unterstützen Sie dabei, die Ausgangssituation einzuordnen, den Wert der Immobilie fundiert zu bewerten und die nächsten Schritte sauber vorzubereiten. So schaffen Sie die Grundlage für eine Entscheidung, die zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation passt.

Ludwig & Reisinger Immobilien GmbH & Co. KG
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